Arbeitssicherheit und Brandschutz im Enzkreis
Als externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) im Enzkreis unterstützen wir gerne auch Ihren Betrieb durch sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 sowie als Brandschutzbeauftragte im organisatorischen Brandschutz.
Unser Rückrufservice
POSS ARBEITSSCHUTZ steht für...
Professionell
Professionelles Auftreten und Handeln
gegenüber unseren Kunden
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Praxisnah
Praxisnahe Beratung zur Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften
Preiswert
Preiswerte Dienstleistung ohne versteckte Kosten
Arbeitgeberpflichten im Enzkreis
An Arbeitgeber und Ihre Unternehmen im Enzkreis stellt das Arbeitsschutzgesetz Grundpflichten. Diese Pflichten finden sich auch in der ersten Unfallverhütungsvorschrift, der DGUV Vorschrift 1 wieder. Die wichtigsten Arbeitgeberpflichten bzw. Unternehmerpflichten für Unternehmen im Enzkreis aus dem Arbeitsschutzgesetz sind:
- Planung, Durchführung und Überwachung von Arbeitsschutzmaßnahmen (§3)
- Gefährdungsbeurteilung: Dokumentierte Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§5 und 6)
- Übertragung von Aufgaben auf geeignete Beschäftigte (§7)
- Schutzmaßnahmen festlegen bei Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber (§8)
- Schutzmaßnahmen für besonders gefährliche Arbeitsbereiche festlegen (§9)
- Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen organisieren und sicherstellen (§10)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren und sicherstellen (§11)
- Unterweisung von Beschäftigten (§12)
Arbeitsschutzbetreuung im Enzkreis
Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Arbeitgeberpflichten im Enzkreis!
POSS ARBEITSSCHUTZ bietet Unternehmen im Enzkreis die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 durch externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit bzw. Sicherheitsfachkräfte (Sifa) / Sicherheitsingenieure.
Unsere Branchen-übergreifende Kompetenz und Zulassung der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger zeichnen uns aus.
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(Betriebe <10 Beschäftigte)