Laserschutz / Lasersicherheit

Lasersicherheit - Laserschutzexperten

Der Arbeitgeber muss nach §5 OStrV (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung) vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 einen Laserschutzbeauftragten schriftlich bestellen.

Zudem bedarf es nach OStrV der Unterstützung durch qualifizierte Laserschutzbeauftragte und fachkundige Personen bei der Erstellung von Lasersicherheits-Gefährdungsbeurteilungen.

Laserschutzbeauftragte und Experten unterstützen den Arbeitgeber u.a.

  • bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 OStrV,
  • durch Beratung zur Durchführung notwendiger Schutzmaßnahmen.

 

Mit unserer Expertise im Bereich Lasersicherheit unterstützt POSS ARBEITSSCHUTZ seine Kunden mit folgenden Leistungen: 

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Laserschutz Leistungen:

(als Projektauftrag oder Regelbetreuung durch Fachkundige Laserschutzexperten)

Als Fachkundige Personen nach OStrV* sowie Laserschutzexperten bieten wir Ihnen individuelle Unterstützung zu Ihren Anliegen der Lasersicherheit:

+ Gefährdungsbeurteilungen gemäß OStrV* / TROS**

+ Laserschutzberatungen, Begehungen und Unterstützung bei Dokumentationen


*Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung      **Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher opt. Strahlung (mehrere Teile)

LASERSCHUTZ ANFRAGEN
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